Was ist Amateurfunk, werden Sie sich vielleicht fragen. Am einfachsten
ist, wenn man die gesetzliche Definition betrachtet: |
Amateurfunker ist, wer
... sich mit dem Amateurfunkdienst aus persönlicher Neigung
und nicht aus gewerblich-wirtschaftlichem Interesse befaßt. |
Der Begriff Amateurfunkdienst ist wie folgt definiert:
Der Amateurfunkdienst ist ein Funkdienst, der von Funkamateuren
untereinander, zu experimentellen und technisch- wissenschaftlichen Studien,
zur eigenen Weiterbildung, zur Völkerverständigung und zur Unterstützung
von Hilfsaktionen in Not- und Katastrophenfällen wahrgenommen wird;
der Amateurfunkdienst schließt die Benutzung von Weltraumfunkstellen
ein. |
Diese Definitionen sind dem Amateurfunkgesetz - AFuG 1997 in der Fassung
vom 16.05.97 entnommen. |
Das klingt etwas trocken. Vereinfacht gesagt, ist ein Funkamateur jemand,
der sich für Technik allgemein und für "das Funken" im speziellen
interessiert.
Zur Erlangung des Amateurfunkzeugnisses ist es erforderlich, vor der
Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) eine
Prüfung abzulegen. In dieser Prüfung ist nachzuweisen, dass man
zum einen die gesetzlichen Bestimmungen kennt (... was man darf, was man
nicht darf ...). zum anderen wird recht grosser Wert darauf gelegt, dass
auch entsprechende Kenntnisse über die Funktionsweise und Sendern
und Empfängern und natürlich auch über die Betriebsabwicklung
vorhanden sind.
Nach bestandene Prüfung wird ein Rufzeichen zugeteilt. Dieses
Amateurfunk-Rufzeichen ist (wie bei allen offiziellen Funkstationen) weltweit
einmalig.
Ich bekam nach der bestanden Prüfung das Rufzeichen DB2DI zugeteilt. |
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